ATw macht handyfrei
Offen für Offline – das ATw wird handyfrei
Ab dem 20. August 2026 ist die Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg eine handyfreie Schule.
Die Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg versteht sich als ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche gut lernen und sich frei entfalten können. Zu diesem Anspruch gehört für uns, die Bedingungen für konzentriertes Arbeiten, für echte Begegnung und für ein gutes Miteinander immer wieder neu in den Blick zu nehmen. Aus dieser Haltung heraus haben wir uns für einen Schritt entschieden, der unseren Schulalltag spürbar verändern wird: Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 ist das ATw handyfrei.
Zeit für das, was zählt
Am Ende geht es uns um etwas Einfaches: Wir möchten den Kindern und Jugendlichen Zeit und Aufmerksamkeit zurückgeben – für das Lernen, für Freundschaften und für die Entdeckung der eigenen Stärken. Manche Fähigkeiten zeigen sich erst, wenn man sie wirklich ausprobiert und nicht ständig abgelenkt ist. Genau dafür schaffen wir Raum. Die Schulzeit ist einmalig; sie ist die Zeit, in der junge Menschen herausfinden können, was in ihnen steckt. Ein kurzer Moment offline kann dabei der Anfang sein.
Die Regel in Grundzügen
Die neue Regelung ist klar und im Alltag gut umsetzbar. Während des gesamten Schultages sind Handys ausgeschaltet und sicher verstaut – im Schließfach in der Klasse oder in einem gemieteten Fach, ersatzweise in der Schultasche. Entsprechend gilt: Auch Smartwatches und Kopfhörer haben im Schulalltag Pause.
Unsere Regel ist kein Verzicht auf digitale Bildung. Digitale Endgeräte können weiterhin gezielt für unterrichtliche und Arbeitszwecke genutzt werden, wenn die Pädagoginnen und Pädagogen dies vorsehen. Es geht uns nicht darum, Technik aus der Schule zu verbannen, sondern darum, ihren Einsatz bewusst und sinnvoll zu gestalten.
Wenn sich jemand nicht an die Regel hält, wird sein Handy eingesammelt und im Schulbüro verwahrt. Dort kann es von den Sorgeberechtigten am selben Nachmittag in einem festen Zeitfenster abgeholt werden. In besonders begründeten Fällen – etwa bei medizinischen Notwendigkeiten – sind Ausnahmen von der Regel möglich.









