Ab dem 18.10. startet die Schule mit leicht veränderten Rahmenbedingungen.  Lesen Sie hier die wichtigsten Veränderungen:

Reiserückkehrer
Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag dieses Formular ausgefüllt mit in die Schule. Alle Kinder ohne ausgefülltes Formular werden wieder nach Hause geschickt.

Seit August 2021 gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer: Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen.

Als Testnachweise gelten:

  • negatives Schnelltestergebnis oder
  • negatives PCR-Ergebnis eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland)

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene. Grundsätzlich sollten alle Reisenden sich vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen (Offizielles Corona FAQ – hamburg.de). Weder die Schulen noch die Schulbehörde können hier in die Einzelfallberatung gehen.

Die Präsenzpflicht wird wieder eingeführt
Die Aufhebung der Präsenzpflicht für schulische Angebote wird nicht verlängert. Die Präsenzpflicht gilt nach den Herbstferien ab dem 18. Oktober 2021 wieder uneingeschränkt, alle Schülerinnen und Schüler müssen den Präsenzunterricht und die Präsenzangebote der Schule besuchen.
Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre im Haushalt lebenden Angehörigen besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, können Schülerinnen und Schüler weiterhin zu Hause bleiben. Voraussetzung hierfür ist wie bisher auch ein qualifiziertes ärztliches Attest, mit dem die besondere Gefährdung bescheinigt wird.

Kohortentrennung auf dem Außengelände und zu Vertretungszwecken für die Jahrgangsstufen VSK bis 4 aufgehoben
Aufgrund der verbesserten Sicherheitsmaßnahmen und der geänderten Quarantäneregelungen kann die Kohortentrennung der Jahrgangsstuden VSK bis 4 aufgehoben werden. Die neue Regelung soll in der dritten Woche nach den Herbstferien ab dem 1. November 2021 auch auf die restlichen Jahrgänge übertragen werden.

Über weitere Details zur Organisation nach den Herbstferien informieren wir alle Familien im Laufe dieser Woche in einem Elternbrief. Zusätzliche Informationen finden Sie auf unserer Corona-Themenseite.