Corona-Info

Die Corona-Pandemie stellt alle Teile der Gesellschaft vor große Herausforderungen, unser Alltag hat sich seit März 2020 erheblich verändert. Auch der Schulalltag funktioniert seit Beginn der Pandemie nicht mehr so, wie wir es gewohnt waren. Unser Hauptaugenmerk gilt der Gesundheit aller Schüler*innen und Kolleg*innen und wir setzen alle Kraft daran, unseren Schüler*innen auch in diesen Zeiten die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen.

An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen und Hilfestellungen rund um die Corona-Pandemie und unseren Umgang mit ihr.

Aktuelle Informationen:

Unterricht nach den Herbstferien

Die Organisation des Schulbetriebs verändert sich nach den Herbstferien in einigen Punkten. Lesen Sie hier, welche Veränderungen ab dem 18. Oktober gelten:

Die Präsenzpflicht wird wieder eingeführt
Die Aufhebung der Präsenzpflicht für schulische Angebote wird nicht verlängert. Die Präsenzpflicht gilt nach den Herbstferien ab dem 18. Oktober 2021 wieder uneingeschränkt, alle Schülerinnen und Schüler müssen den Präsenzunterricht und die Präsenzangebote der Schule besuchen.
Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre im Haushalt lebenden Angehörigen besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, können Schülerinnen und Schüler weiterhin zu Hause bleiben. Voraussetzung hierfür ist wie bisher auch ein qualifiziertes ärztliches Attest, mit dem die besondere Gefährdung bescheinigt wird.

Kohortentrennung auf dem Außengelände und zu Vertretungszwecken für die Jahrgangsstufen VSK bis 4 aufgehoben
Aufgrund der verbesserten Sicherheitsmaßnahmen und der geänderten Quarantäneregelungen kann die Kohortentrennung der Jahrgangsstuden VSK bis 4 aufgehoben werden. Die neue Regelung soll in der dritten Woche nach den Herbstferien ab dem 1. November 2021 auch auf die restlichen Jahrgänge übertragen werden.

Wir gehen derzeit davon aus, dass nach den Sommerferien die gleichen Regeln zum Präsenzunterricht wie in den letzten Tagen vor den Ferien gelten. Wenn sich die Infektionslage nicht dramatisch ändert, werden wir also nach den Sommerferien für alle Schulklassen mit vollständigem Stundenplan und allen Ganztags- und Zusatzangeboten öffnen. Einige Einschränkungen verbleiben vermutlich in den Fächern Musik und Sport.

Die zurzeit geltenden Sicherheitsmaßnahmen bleiben in den ersten Wochen nach den Ferien in Kraft. Im Gebäude wird zunächst weiter die Maske getragen, im Freien auf dem Schulgelände gibt es keine Maskenpflicht mehr. Es wird regelmäßig alle 20 Minuten gelüftet und weiterhin zwei Mal pro Woche getestet. Wo es geht, wird auf Abstand und Hygiene geachtet. Eine Beibehaltung dieser Maßnahmen in den ersten Schulwochen ist auch mit Rücksicht auf die vielen zu erwartenden Reiserückkehrenden vernünftig.

Regelungen für Reiserückkehrer
Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag dieses Formular (Weihnachtsferien) ausgefüllt mit in die Schule. Alle Kinder ohne ausgefülltes Formular werden wieder nach Hause geschickt.

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen.

Als Testnachweise gelten:

  • negatives Schnelltestergebnis oder
  • negatives PCR-Ergebnis eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland)
  • jeweils eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland).
  • Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene

Grundsätzlich sollten alle Reisenden sich vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen (Offizielles Corona FAQ – hamburg.de). Weder die Schulen noch die Schulbehörde können hier in die Einzelfallberatung gehen.

Besonders wichtig ist der Hinweis, dass sich die Vorgaben und die Einordnung der Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet im Laufe der Ferien ändern können. Alle Reisenden sind daher dringend aufgefordert, sich vor dem Start in den Urlaub und vor der Rückkehr nach Hause über den aktuellen Stand zu informieren. Ergänzend der Hinweis, dass das Reiserückkehrerformular ebenfalls für die Ferienbetreuung gilt. 

Hygieneschutzmaßnahmen

  • Für alle Schüler*innen ab Klasse 1 und Erwachsenen ist das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen verpflichtend.
  • Die Maske kann beim Essen abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Alle Schülerinnen und Schüler testen sich zwei Mal die Woche selbst.
  • Das Betreten der Gebäude ist nur über die mitgeteilten Zugänge (A, B, C, D) gestattet. In der Grundschule verabschieden und empfangen Eltern ihre Kinder bitte weiterhin am Schultor.
  • Schüler*innen (mit Ausnahme von Jahrgang VSK bis 4) verbringen ihre Pause ausschließlich im zugeteilten Pausenbereich.

Corona-FAQ der Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg

Bitte nehmen Sie Krankheits- bzw. Erkältungssymptome ernst und schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn eines der folgenden Symptome auftritt:

  • Fieber ab 37,5°C
  • Husten/Halsschmerzen
  • Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns
  • Kopfschmerzen
  • Magen-/Darmbeschwerden

Melden Sie Ihr Kind im Schulbüro ab und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kinderarzt/Hausarzt auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Sollten keine weiteren Maßnahmen erforderlich sein, schicken Sie Ihr Kind erst wieder in die Schule, wenn es mindestens einen Tag fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand ist.

Folgende Grafiken helfen bei den Entscheidungswegen:

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich mindestens 10 Tage lang in Quarantäne begeben. Quarantäne bedeutet: Sie bleiben zuhause und treffen keine Personen, die nicht mit Ihnen zuhause leben.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sich freitesten können, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. Dafür reicht ein negativer Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ohne Testung ist eine Absonderung von zehn Tagen erforderlich. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es keine Nachweispflicht.

Weitere Informationen sowie das in jedem Fall für alle Schüler*innen auszufüllende Reiserückkehrer-Formular finden Sie hier.

Die aktuelle Liste der Länder, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft werden, finden Sie hier.

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten, einen Test auf das Corona-Virus machen zu lassen:

  • Arztpraxis (telefonische Anmeldung erforderlich)
  • Notfallpraxis (bei Husten, Fieber, Geschmacksverlust)
  • Testzentrum (ohne Symptome)
  • Hotline 116 117 (bei Husten, Fieber, Geschmacksverlust)

Notfallpraxis Altona: Stresemannstraße 54, Tel.: 228022
Notfallpraxis Farmsen: Berner Heerweg 124, Tel.: 228022
Testzentrum Hamburg Airport: https://www.hamburg-airport.de/de/abfliegen-ankommen/services-am-airport/centogene-testzentrum-12758
Testzentrum Hamburg Hauptbahnhof: https://www.kvhh.net/de/patienten/testzentrum-der-kv-hamburg.html

Hier finden Sie eine Liste der umliegenden Corona-Teststationen, an denen Sie einen kostenlosen Schnelltest machen lassen können.

Wer auf ein Testergebnis wartet, wartet bitte zu Hause und nicht in der Schule. Wenn ein Elternteil auf sein Testergebnis wartet, dann warten die Kinder ebenfalls zu Hause und kommen erst wieder in die Schule, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Wenn Ihr Kind positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gilt eine Quarantänepflicht und Ihr Kind darf das Haus nicht mehr verlassen und sollte sich nach Möglichkeit auch innerhalb der häuslichen Gemeinschaft isolieren. Die Dauer der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt.

Bitte informieren Sie umgehend die Schule über das positive Testergebnis. Sollte es Geschwisterkinder geben, bleiben diese bitte ebenfalls zu Hause und kommen nicht in die Schule.

Wenn ein Familienmitglied (im gleichen Haushalt lebend) positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gilt eine Quarantänepflicht und dieses Familienmitglied darf das Haus nicht mehr verlassen und sollte sich nach Möglichkeit auch innerhalb der häuslichen Gemeinschaft isolieren. Die Dauer der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt festgelegt.

Als Schule gehen wir davon aus, dass für Kinder des gleichen Haushalts vom Gesundheitsamt ebenfalls eine Quarantäne angeordnet wird. Sie können daher die Schule nicht weiter besuchen und müssen umgehend nach Hause gehen.

Quarantäne = Eine Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden und das Gesundheitsamt entscheidet über die Dauer der Quarantäne. Das Gesundheitsamt ordnet eine Quarantäne nach Einzelfallprüfung an, wenn gemeinsame Zeit mit einer positiv auf Corona getesteten Person kumulativ länger als 15 Minuten unter 1,5 Metern ohne Maske und/oder bei fehlender Lüftung verbracht wurde.

Vorläufige Quarantäne = Eine vorläufige Quarantäne kann ebenfalls nur vom Gesundheitsamt angeordnet, die Information aber von der Schule übermittelt werden. Ein solcher Fall tritt ein, wenn Eile geboten ist und das Gesundheitsamt die Schule darüber informiert, dass eine Quarantäne ausgesprochen werden wird. Die Schule schickt dann betroffene Schüler*innen mit dem Hinweis in vorläufige Quarantäne, dass eine schriftliche Anordnung des Gesundheitsamts folgen wird.

Freiwillige Isolation = Eine freiwillige Isolation wird von der Schule nach Einzelfallprüfung angeboten, wenn gemeinsame Zeit mit einer positiv auf Corona getesteten Person kumulativ länger als 15 Minuten unter 1,5 Metern verbracht wurde, aber Maske getragen und gelüftet wurde. Es wäre schön, wenn viele „Betroffene“ dieses Angebot annähmen.

An der Grund- und Stadtteilschule gilt der Muster-Hygieneplan der Behörde für Schule und Berufsbildung für alle staatlichen Schulen in der 7. überarbeiteten Fassung vom 11.01.2021. Die wichtigsten Bestandteile unseres Hygienekonzepts sind:

  • Durchgängiges Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 1 im Gebäude
  • Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume (alle 20 Minuten für 5 Minuten)
  • Trennung der Jahrgänge in den Pausen (Nutzung von Pausenzonen)
  • Festgelegte Zu- und Aufgänge im Gebäude für die einzelnen Jahrgänge
  • Versetzte Anfangszeiten für die einzelnen Jahrgänge
  • Desinfektionsmittelspender in jedem Unterrichtsraum
  • Hinweise auf die allgemeinen Regeln zur persönlichen Hygiene in jedem Klassenraum

Die Maskenpflicht gilt für alle Schüler*innen, Kolleg*innen und Besucher*innen im Gebäude. Ausgenommen von dieser Regel sind die Schüler*innen der Vorschulklassen.

Im Schulbüro gibt es im Ausnahmefall kostenlose medizinische Masken.

Folgende Pausenbereiche gelten für die einzelnen Jahrgänge:

  • VSK: hinter den Vorschulklassen
  • Jahrgang 1: halber Grundschulhof (wird markiert, wechselt mit Jg. 2)
  • Jahrgang 2: halber Grundschulhof (wird markiert, wechselt mit Jg.1)
  • Jahrgang 3: hinter PAV3 (1a), PAV2 (3b) und hinter / neben GT-Raum
  • Jahrgang 4: Basketballplatz Altbauschulhof und Grünstreifen zw. GrS-Gebäude und Trampolinen
  • Jahrgang 5: Kletterspinne
  • Jahrgang 6: Dienstag-Freitag Kunstrasenplatz, montags bei den Schaukeln
  • Jahrgang 7: Altbauschulhof (außer Basketballplatz und Grünstreifen)
  • Jahrgang 8: Kunstrasenplatz
  • Jahrgang 9: Mädchenarena
  • Jahrgang 10: Altbauschulhof/ATw-Buchstaben/um die Lehrküche herum
  • Jahrgang 11: Boulderwand
  • Jahrgang 12: bei den Schaukeln
  • Jahrgang 13: Basketballplatz neben Mädchenarena

Die Schüler*innen der Oberstufe dürfen ihre Pausen auch drinnen verbringen:

  • Jahrgang 11: im jeweiligen Klassenraum
  • Jahrgang 12: in den beiden Aufenthaltsräumen und im Vorderbereich des Flurs
  • Jahrgang 13: im Blauen Salon

Eine Regenpause wird fünf Minuten vor der Pause über die Lautsprecher angesagt. Alle Klassen können die Pause in ihren Klassen und dem Bereich direkt vor ihren Klassen verbringen (gilt für VSK-8, 10 und 11).

Jahrgang 9 darf die Pausenhalle, aber nicht den Bereich vor den Klassenräumen nutzen. Jahrgang 12 darf die Aufenthaltsräume der Oberstufe sowie den Flurbereich benutzen und Jahrgang 13 den Blauen Salon (nicht den Pausenbereich).

Im Sportunterricht der Klassen 5-14 dürfen während der Praxisphasen die Masken abgenommen werden, wenn der Abstand von 2,5 Meter in der Halle und 1,5 Meter im Freien eingehalten wird. Auf dem Weg in die Sporthallen und in den Umkleidekabinen müssen Masken getragen werden.

Aufgrund der Hygienevorschriften gelten besondere Bedingungen, unter denen in der Mensa gegessen werden kann. Es kann nur in der Mensa essen, wer über das Mensa-System angemeldet ist und sein Essen online vorbestellt hat!

Für die Abteilung Stadtteilschule gilt beim Essen in der Mensa:

  • Die Mensakarte muss vorgelegt werden.
  • Die festgelegten Essenszeiten müssen eingehalten werden.
  • Der Zutritt zur Mensa ist nur mit Maske gestattet. Diese muss getragen werden, bis man am Tisch sitzt.
  • Jede Jahrgangsstufe hat eine feste Zone, in der gegessen werden darf.
  • Es gibt Wasser in Krügen – der Wasserspender ist gesperrt.
  • Der Kiosk in der Pausenhalle bleibt geschlossen.

Für die Abteilung Grundschule gilt beim Essen in der Mensa:

  • Grundschulkinder der Jahrgänge VSK, 1 und 4 betreten die Kantine durch den hinteren Eingang, Jahrgang 2 von vorn.
  • Grundschulkinder brauchen zurzeit keine Mensa-Karten, Listen mit Namen und Barcodes werden morgens in der Klasse aktualisiert und werden dann zentral in der Kantine durchgescannt.
  • Die Grundschüler erhalten ihr Essen in Schüsseln, um den Betrieb an der Ausgabe zu beschleunigen.
  • Jahrgang 3 isst nicht in der Kantine, das Essen wird in den GT-Raum gebracht, Geschirr und Besteck werden bereitgestellt und wieder abgeholt.

Zudem erhält jeder einzelne Jahrgang folgende separate Essenszeiten:

Montag bis Donnerstag

  • 30 – 12.30: Mitarbeiter ATw (Kulturhof)
  • 30 – 13.30: Mitarbeiter ATw/Oberstufe (Take Away)
  • 30 – 12.00: Jg. 7 (vorn, Ausgabeseite)
  • 30 – 12.00: Jg. 8 (vorn, an der Bühne), die 8 Schwimmer essen Mo, (Di) und Mi im Kulturhof, da sie sonst nur 10 Minuten Essenszeit hätten
  • 00 – 12.30: Jg. 2 (vorn)
  • 00 – 12.20: Jg. 4 (hinten)
  • 00 – 13.00: Jg. 3 (GT-Raum)
  • 20 – 13.00: Jg. 1 (hinten)
  • 30 – 13.00: Jg. 5 (vorn)
  • 30 – 13.00: Jg. 9/Oberstufe (Kulturhof) – ab 17.08.
  • 00 – 13.30: Jg. 6 (vorn)
  • 00 – 13.30: Jg. 10/Oberstufe (Kulturhof) – ab 17.08.
  • 00 – 13.45: VSK (hinten)

Freitag

  • 30 – 12.30: Mitarbeiter ATw (Kulturhof)
  • 30 – 13.30: Mitarbeiter ATw/Oberstufe (Take Away)
  • 00 – 12.30: Jg. 2 (vorn)
  • 00 – 12.20: Jg. 4 (hinten)
  • 00 – 13.00: Jg. 3 (GTRaum)
  • 20 – 13.00: Jg. 1 (hinten)
  • 30 – 13.00: Jg. 5 + 6 (vorn) – je nach Anmeldungen erfolgt eine weitere Zonierung
  • 30 – 13.00: Jg. 9/Oberstufe (Kulturhof) – ab 17.08.
  • 00 – 13.30: Jg. 7 + 8 (vorn) – je nach Anmeldungen erfolgt eine weitere Zonierung
  • 00 – 13.30: Jg. 10/Oberstufe (Kulturhof) – ab 17.08.
  • 00 – 13.45: VSK (hinten)

Das Gebäude kann wie folgt betreten werden:

  • Eingang A (Eingang Altbau, Straße Alter Teichweg): Jahrgang 11, 12, 13, Besucher
  • Eingang B (Eingang Altbau, zwischen Neubau und Altbau): Jahrgang 9, 10
  • Eingang C (Eingang Neubau links, bei der Grundschule): Jahrgang 6, 7
  • Eingang D (Eingang Neubau rechts, beim HdJ): Jahrgang 5, 8

Alle Besucher (Eltern, Therapeuten, Gäste, etc.) müssen sich im Schulbüro anmelden. Sie füllen einen Vordruck mit ihren Daten und der Zeit des Verweilens am ATw aus (wie im Restaurant), der für drei Wochen im Schulbüro verwahrt und anschließend vernichtet wird.

Der Ganztagsbetrieb der Grundschulabteilung läuft bis 16.00 Uhr in voneinander getrennten Kohorten. Fragen dazu beantwortet Frau Gabriel (GrS-Ganztagskoordinatorin: a.gabriel@atw-hh.de).

Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage sind die Kursangebote des verbindlichen Ganztagsbetriebs am Mittwoch und Freitag derzeit ausgesetzt.

Auf Wunsch kann an einem nach Kohorten getrennten Freizeitangebot (am Mittwoch und/oder Freitag) sowie an einigen ausgewählten Kursen teilgenommen werden. Betreuungswünsche direkt an Eva Reiter (e.reiter@atw-hh.de).

Weiterführende Links

Behörde für Schule und Berufsbildung:
https://www.hamburg.de/bsb/

Corona-FAQ der Behörde für Schule und Berufsbildung:
https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/