Aufgrund der Pandemie hat die Behörde für Schule und Berufsbildung die Vorgaben für die Prüfungen und das Erreichen der Abschlüsse ESA, eESA und MSA für dieses Schuljahr geändert.

Auf die Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA und eESA) wird vollständig verzichtet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dennoch ein vollwertiges Abschlusszeugnis und somit einen vollwertigen Schulabschluss. Dazu wird die Jahresnote der einzelnen Fächer, mit der das Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses festgestellt wird, ausschließlich aufgrund der im laufenden Schuljahr erbrachten Unterrichtsleistungen gebildet.

Der Ersatz der Jahresnote im Fach Englisch durch eine Prüfung in einer Sprache ihrer Wahl (Sprachfeststellungsprüfung) für Schüler*innen, die erst im Verlauf der Sekundarstufe I in eine Schule in Deutschland eingetreten sind, soll weiterhin möglich sein.

Grundsätzlich wird Hamburg an der Durchführung der Abschlussprüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) festhalten, weil mit den Prüfungen auch Übergangsberechtigungen z. B. in die gymnasiale Oberstufe erworben werden. Aufgrund der derzeitigen Lage wird allerdings eine Anpassung aller Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss vorgenommen.

Die Anzahl der vorgesehenen Prüfungen wird halbiert. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler absolviert in diesem Schuljahr daher nur drei statt sechs Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss. Von diesen drei Prüfungen werden zwei als zentrale schriftliche Prüfungen und eine als mündliche Prüfung durchgeführt. Die Prüflinge können wählen, in welchen Fächern sie sich schriftlich und in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen unter der Maßgabe, dass alle drei Fächer vertreten sind.

Jede einzelne Prüfung behält ihr in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 24 APO-GrundStGy) vorgesehenes Gewicht und geht wie bisher mit 20% in die Jahresnote ein. Da jedoch in jedem Fach eine Prüfung entfällt, setzt sich in diesem Schuljahr die Zeugnisnote im jeweiligen Fach zu 80 % aus der laufenden Unterrichtsarbeit und zu 20 % aus dem Ergebnis der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung zusammen.

Darüber hinaus wird die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfungen jeweils um 30 Minuten verlängert und die Lehrkräfte sind gebeten, in der Korrektur der schriftlichen Arbeiten die Durchführung des eigenen Unterrichts sowie die besonderen Bedingungen in der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Der Ersatz der Prüfung im Fach Englisch durch eine Prüfung in einer Sprache ihrer Wahl (Sprachfeststellungsprüfung) für Schüler*innen, die erst im Verlauf der Sekundarstufe I in eine Schule in Deutschland eingetreten sind, soll weiterhin möglich sein.

Alle aktualisierten Informationen finden Sie in unserer Broschüre.